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  • AutorenbildAlexander Schulz

Kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb bei zwischenzeitlichen Wegfall des Kündigungsgrundes


Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz haben keinen Anspruch auf Wiedereinstellung bei geänderter Sachlage nach Ausspruch der Kündigung, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.10.2017 (8 AZR 845/15) feststellte.

Es ist grundsätzlich denkbar, dass sich die Umstände, die zum Ausspruch einer Kündigung geführt haben, in der Zeit zwischen Kündigungserklärung und Ablauf der Kündigungsfrist ändern können.

Denkbar ist eine solche Konstellation beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsschließung plant und deshalb einige Monate zuvor betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, danach aber die Pläne verwirft.

Die gekündigten Arbeitnehmer können in diesem Fall nach der geltenden Rechtsprechung Wiedereinstellung verlangen. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesarbeitsgericht allerdings über einen nachträglichen Wegfall des Kündigungsgrundes zu entscheiden, bei dem der Arbeitgeber schon gar keine Begründung für eine ordentliche Kündigung braucht, weil der Kündigungsschutz im Kleinbetrieb im Sinne des § 23 des Kündigungsschutzgesetzes ausgenommen ist.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Wiedereinstellungsanspruch in diesem Fall mit Urteil vom 19.10.2017, 8 AZR 845/15 (Pressemeldung des BAG) verneint.


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