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  • AutorenbildAlexander Schulz

Corona


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

uns hat nun das Thema Corona erreicht.

Wir stellen zur Zeit unsere Arbeitsabläufe um, damit wir dem Thema und den Anforderungen gerecht werden können. Hinsichtlich der regulären Arbeitsabläufe beachten wir die Hinweise des Robert-Koch Instituts.

Wir möchten Sie bitten nur nach telefonischer Vereinbarung die Kanzleiräume aufzusuchen. Vorzugsweise werden wir Ihre Anliegen zu Ihrem und den Schutz unserer Mitarbeiter ohne direkten Kontakt zu lösen suchen.

Eine Vielzahl von Ihnen sind in diesem Augenblick oder in absehbarer Zeit direkt oder indirekt von der Krise betroffen. Gerne helfen wir Ihnen diese Aufgabenstellung erfolgreich zu bewältigen.

Wir haben Ihnen vorab bereits die von öffentlichen Stellen bereitgestellten Hinweise angelegt. Individuelle Lösungen werden wir mit Ihnen finden.

Im Anhang erhalten Sie die Aufstellung der Möglichkeiten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Schulz II.m. Im Wirtschafts- und Steuerrecht Rechtsanwalt & Mediator

Bund und Länder bieten steuerliche Entlastung für Unternehmen (alle vorbehaltlich Aktualisierungen)

Der Bund sowie die Bundesländer reagieren derzeit mit gezielten Maßnahmenpaketen, um Unternehmen während der Krise zu entlasten. Dazu zählen insbesondere steuerliche Erleichterungen.

Dazu gehören zum Beispiel: • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag • Stundung fälliger Steuerzahlungen • Erlass von Säumniszuschlägen • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen • Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können Arbeitgeber voll vom Staat erstatten lassen (vorher nur zu 50 Prozent)

Weitere Überbrückungshilfen:

KfW-Kredite, Bürgschaften und Finanzierungen

Aktuell stehen Unternehmen bereits verschiedene Fördermaßnahmen zur Verfügung. Diese wurden jedoch nicht alle extra für die Corona-Krise geschaffen.

Die KfW vergibt zum Beispiel Kredite zu besonderen Konditionen und sichert aktuell die Liquidität von Unternehmen mit Engpässen

Ebenso können auch Landesförderinstitute zum Beispiel Bürgschaften übernehmen.

Unser Tipp: Insbesondere für kleine Unternehmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aktuell eine Hotline eingerichtet, unter der ihr euch über die verschiedenen Möglichkeiten informieren könnt: 030/18615-1515, Mo-Fr., 9-17 Uhr.

Sparen ohne Entlassungen: Erleichterung der Kurzarbeit

Falls ihr in eurem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, kann Kurzarbeit eine Entlastung bringen.

Der Vorteil: Ihr könnt eure Mitarbeiter weiterhin beschäftigen, spart jedoch erheblich bei den Lohnkosten. Bisher konnten Betriebe Kurzarbeit erst dann beantragen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen war. Nach einem Beschluss der Bundesregierung ist das nun bereits bei zehn Prozent möglich.

Bei Kurzarbeit könnt ihr die Arbeitszeit euer Angestellten so weit wie nötig reduzieren. Sogar bis auf null Stunden. Für die gestrichene Arbeitszeit werden die Mitarbeiter vom Staat mit 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns entschädigt – 67 Prozent, wenn sie ein oder mehrere Kinder haben. Ein Beispiel zur Anschaulichkeit: Ein Angestellter bekommt normalerweise 2.500 Euro netto. Würde er gar nicht mehr arbeiten, bekäme er vom Staat ungefähr 1.650 Euro netto. Arbeitet er die Hälfte der Zeit, zahlt ihr ihm dafür auch die Hälfte seines normalen Gehalts. Für die verbliebene Hälfte springt der Staat ein.

Weiter Informationen unter folgenden Links:

https://www.dortmund.ihk24.de/…/coronavirus-internationalse…

https://www.youtube.com/watch?v=mQAClPwB5T0&feature=youtu.be

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/institut_node.html


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